Allgemeine Info zur Allergenkennzeichnung im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1169/2011

 

Was bedeutet die neue EUVerordnung für Sie als Gast?

Ab 13. Dezember 2014 gilt eine neue EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. Ein wichtiger Teil der neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) betrifft die Allergenkennzeichnung.

 

Für Menschen mit Lebensmittelallergien, Zöliakie und Milchzuckerunverträglichkeit bringt die Verordnung große Vorteile mit sich. In Zukunft wird einfach erkennbar sein, welche Speisen welche Allergene enthalten. Ab diesem Stichtag muss über das Vorhandensein von 14 definierten „Hauptallergenen“ auch bei lose (d. h. unverpackt) abgegebenen Lebensmitteln und Speisen informiert werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Allergie und einer Intoleranz?

Eine Allergie wird durch eine Immunreaktion des Körpers ausgelöst: Der Körper stuft ein an sich harmloses Protein (=Eiweiß) im Essen fälschlicherweise als gefährlich ein. Er bildet Antikörper dagegen. Die Überreaktion des Immunsystems kann von Hautrötungen und -schwellungen bis hin zum Asthmaanfall und anaphylaktischen Schock mit möglicher Todesfolge unterschiedlich schwere Symptomehervorrufen.

 

Eine Intoleranz basiert meist auf einem Defekt im Stoffwechsel ohne Beteiligung des körpereigenen Abwehrsystems (=Immunsystem). Meist besteht eine Störung bei der Verdauung bestimmter Stoffe. Menschen mit einer Laktoseintoleranz beispielsweise fehlt das Enzym Laktase, das für die Spaltung der Laktose benötigt wird. Milchzucker in Lebensmitteln kann nicht richtig verdaut werden. Der im Darm verbleibende Milchzucker kann Beschwerden auslösen wie z. B. Blähungen, Durchfall und Bauchschmerzen.

Übrigens: Proteine sind zumindest in kleinen Mengen in fast allen Lebensmitteln enthalten. Jedes Protein kann prinzipiell bei einem sensiblen Menschen zum Allergen werden, auch wenn es nicht auf der Liste der Hauptallergene steht.

 

Die deklarationspflichtigen Hauptallergene

  • A. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • B. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • C. Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
  • D. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • E. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse
  • F. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • G. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • H. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • I. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • J. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • K. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • L. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • M. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • N. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2
  • O. Roggen
  • P. Gerste
  • Q. Hafer
  • R. Dinkel
  • S. Kamut      

 

Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe: (1) mit Farbstoff(en) (2) mit Konservierungsstoff(en) (3) mit Antioxidationsmittel (4) mit Geschmacksverstärker(n) (5) geschwefelt (bei Verwendung von Schwefeldioxid) (6) geschwärzt (bei Verwendung von Schwärzungsmittel) (7) mit Phosphat (8) mit Milcheiweiß (9) koffeeinhaltig (10) chininhaltig (11) mit Süßungsmittel (12) enthält eine Phenylalaninquelle (ist bei dem Süßungsmittel Aspartam anzugeben) (13) gewachst (wenn die Oberfläche von frischen Früchten derart behandelt wurde)

Allergene: Eier (A) Milch (B) Glutenhaltiger Weizen und daraus gewonnene Erzeugnisse (C) Erdnüsse (D) Nüsse (E) Sesam (F) Soja (G) Sellerie (H) Senf (I) Fische (J) Krebstiere (K) Weichtiere (L) Lupinen (M) Schwefeldioxid und Sulphit (N) Roggen (O) Gerste (P) Hafer (Q) Dinkel (R) Kamut (S)- Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Zusatzstoffen und Allergenen gerne an unsere Mitarbeiter.
Speisen können stets Spuren von Allergenen enthalten.

 

Zusätzliche Informationen finden Sie hier als Download

Unsere Restaurantkarte mit Allergenen finden Sie HIER

 


 

 

INFORMATIONEN ZUR LMIV

Ab sofort erhalten Sie alle Informationen und Pflichtangaben zu unseren Produkten gemäß der neuen LMIV wie z. B. allergene Stoffe, Zusatzstoffe usw. im Internet auf unseren Downloadseiten.

Um Ihre persönlichen Zugangsdaten zu unseren Informationsseiten zu erhalten, senden Sie einfach eine E-Mail an die Adresse lmiv(at)gentscher.de unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens. Sie erhalten innerhalb von 96 Stunden die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail. Nach Eingabe ihrer Zugangsdaten können Sie dann per Mausklick die entsprechenden Spezifikationen zum Produkt als PDF-Datei öffnen und downloaden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter vor Ort oder an unser Büroteam. Gerne helfen wir Ihnen weiter.