Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen

Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen ab 2023 dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Ein kurzer Überblick über die Regelungen im Verpackungsgesetz.
Was gilt für Lieferdienste und Gastronomie?

In Deutschland entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Für wiederverwendbare Kaffee-To-Go-Becher haben sich einige Systeme etabliert. Zur Mitnahme von Speisen werden bereits in geringem Maße Mehrwegverpackungssysteme oder Mehrwegverpackungen mit Pfand angeboten.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.


Weitere Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830
Quelle: Die Bundesregierung